Vergütungsverhandlung
Durch die sich ständig verändernden äußeren Faktoren wie Lohnerhöhungen, Zinssteigerungen und Inflation steigt der Kostendruck auf Pflegeeinrichtungen kontinuierlich. Neben der notwendigen Restrukturierung des Pflegebetriebs sind Vergütungsverhandlungen mit den Pflege- und Krankenkassen unumgänglich. Wir übernehmen die Vergütungsverhandlungen für Sie und greifen dabei auf jahrelange Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreich geführter Verhandlungen zurück. Dadurch sind wir in der Lage, die Ergebnisse in der Regel zusätzlich zu verbessern. Unser fundiertes Fachwissen und unser strategischer Ansatz sorgen dafür, dass Ihre Pflegeeinrichtung bestmöglich aufgestellt ist, um den finanziellen Herausforderungen zu begegnen und ihre Wirtschaftlichkeit zu sichern. Dabei haben wir uns auf die Verhandlung des Punktwerts nach SGB XI, sowie der Stundensatzvergütung nach SGB V für ambulante Pflegedienste und dem Pflegesatz für teilstationäre Einrichtungen (Tagespflegen) spezialisiert.
Kleine, schleichende Kostensteigerungen über Monate und Jahre können allmählich zu einer finanziellen Schieflage im Unternehmen führen. Deshalb empfehlen wir die Vergütungen regelmäßig neu zu verhandeln, um diese steigenden Kosten nicht zum Nachteil der Versorgungsqualität oder Mitarbeiterzufriedenheit aufzufangen. Regelmäßige Verhandlungen sind von großer Bedeutung, da sie helfen, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die Akzeptanz von Anpassungen bei Patienten, Klienten, Bewohnern und Gästen zu erhöhen. Diese regelmäßigen und nachvollziehbaren Anpassungen sind leichter zu kommunizieren und werden von den Betroffenen besser verstanden und akzeptiert.
-
Für ambulante Pflegedienste bestimmt der Punktwert die Einnahmen aus pflegerischen Leistungen. Mit einer Verbandsmitgliedschaft kann ein Verbandspunktwert genutzt werden, um Sach- und Personalkosten zu refinanzieren. Seit der Einführung der "Tariftreueregelung" und den inflationären Entwicklungen reicht dieser Punktwert oft nicht mehr aus.
Viele Pflegedienste sind gezwungen, ihre Effizienz zu steigern und Strukturen umzubauen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dennoch scheuen sich viele den Punktwert in Einzelverhandlungen zu erhöhen, um steigende Kosten und sinkende Gewinne auszugleichen. Gründe dafür sind meist fehlendes Know-how, Mut oder Zeitmangel. Die zunehmende Bürokratie, engere Tourenpläne, Personalausfälle und die Suche nach neuem Personal erschweren zudem die Gewinnung von Zeit für solche Verhandlungen.
Wir stehen an Ihrer Seite und übernehmen die Kalkulation, Kommunikation und Verhandlung zur Erhöhung des individuellen Punktwerts mit den Krankenkassen. Dabei behalten Sie stets die Entscheidungsbefugnis.
Mit unserer Erfahrung und unserem Engagement sorgen wir dafür, dass Ihre Pflegeeinrichtung auch in herausfordernden Zeiten wirtschaftlich stabil bleibt.
-
Die Stundensatzvergütung ist die wesentliche Einnahmequelle für die außerklinische Intensivpflege und wird über die Krankenkassen (SGB V) geleistet. Mit den Anpassungen in der außerklinischen Intensivpflege durch das IPREG und den neuen Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V, verändert sich der Versorgungssektor aktuell so stark wie lange nicht mehr. Zum Jahresende 2024 bis in das Jahr 2025 werden, nach dem Auslaufen unterschiedlicher Übergangsregelungen, neue Verhandlungen im Rahmen neuer Struktur- und Personalanforderungen zwingend notwendig sein.
Häufig wird in diesem Zusammenhang ein neuer Personalschlüssel einen entscheidenden Einfluss der Stundensatzvergütung zur Folge haben. Wir gehen davon aus, dass infolge der abgesenkten Personalschlüssel auch mit einer Absenkung der Stundensatzvergütungen zu rechnen sein wird. Im Rahmen dieses schnellen Wandels und den bevorstehenden Risiken ist es nicht immer leicht Ihr Unternehmen in allen Bereichen auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen mit den Kostenträgern und begleiten Sie eng bei der Neuausrichtung Ihres Unternehmens. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Pflegeeinrichtung auch in Zukunft für Ihre Patienten da sein kann, während wir dafür sorgen, dass Sie finanziell und strukturell optimal aufgestellt sind.
-
Pflegesätze, sowie das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung müssen in teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tagespflegen) regelmäßig neu verhandelt werden, um steigende Sach- und Personalkosten angemessen abzubilden.
Da es in den meisten Bundesländern keine automatische Anpassung gibt, liegt es an jeder Einrichtung selbst, aktiv die Verhandlungen mit den Kostenträgern zu suchen. Unterbleiben diese Verhandlungen, droht finanzielle Instabilität, da unvermeidliche Kostensteigerungen nicht mehr gedeckt sind.
Wir erleben häufiger, dass dieser Prozess schleichend voranschreitet. Mehrere kleinere Preisanpassungen unterschiedlicher Positionen werden über die Zeit eine erhebliche Belastung.
-
Investitionskosten sind ein weiterer entscheidender Faktor zur Refinanzierung der Anlagegüter und Mieten. Besonders für neue Einrichtungen müssen diese Kosten genau kalkuliert und transparent dargestellt werden, was je nach Bundesland auch komplexe Verhandlungen mit dem Sozialhilfeträger erfordert.
Doch auch etablierte Einrichtungen sollten ihre Investitionskosten regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen. Oft werden diese Kosten über Jahre hinweg nicht aktualisiert, was zu erheblichen Lücken in der Refinanzierung führen kann.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Investitionskosten neu zu verhandeln und somit die finanzielle Basis Ihrer Einrichtung zu sichern.